Tarifvertrag für studentische Beschäftigte jetzt!
Ein Job an der eigenen Uni - ohne langen Arbeitsweg, in bekannter Umgebung und mit der Möglichkeit, erste Erfahrungen im Wissenschaftsbetrieb zu sammeln - wer würde da schon nein sagen?
Leben von Luft und Wissenschaft?
Das Angebot klingt verlockend, doch schon bei näherer Betrachtung der meist auf wenige Wochen oder Monate befristeten Arbeitsverträge für studentische Beschäftigte schrumpft die Begeisterung: Kein Wort von Urlaub, Weihnachtsgeld oder Lohnfortzahlung im Krankheitsfall. Häufig, so berichten die Kollegen, werden sie bei Krankheit aufgefordert, ihren Dienst zu tauschen und die versäumte Zeit nachzuarbeiten. Selbst der gesetzliche Mindesturlaub muss mühsam erkämpft werden. Der Stundenlohn stagniert in Hamburg seit acht Jahren bei 15,68 Mark (8,02 Euro), an Fachhochschulen in den neuen Bundesländern verdienen die studentischen Beschäftigten noch nicht einmal 5 Euro in der Stunde.
80 Prozent der Hamburger Studis sind auch Arbeitnehmer - 30 Prozent davon an den Hochschulen
Da sich Studis aber gerade an den Hochschulen kaum als Arbeitnehmer begreifen, stellen sie ihre Arbeitsbedingungen und Vergütung selten in Frage. Auch sind für studentische Beschäftigte die Vorgesetzten nicht selten gleichzeitig die eigenen Lehrer und Prüfer. Daraus entsteht eine besondere Abhängigkeit, die Kritik an Arbeitsanforderungen und -bedingungen häufig verhindert.
Dabei arbeiten auch Studis nicht aus reiner Liebe zur Wissenschaft: Nach der 16. Sozialerhebung des Deutschen Studentenwerks (2000) sind über zwei Drittel der jobbenden Studis auf den Zuverdienst unbedingt angewiesen. Eine vernünftige soziale Absicherung studentischer Beschäftigter würde demnach nicht zuletzt dazu beitragen, soziale Barrieren beim Hochschulzugang abzubauen.
Arbeitnehmerrechte durchsetzen
Papier ist geduldig - daher setzen wir uns nicht nur für einen Tarifvertrag ein, sondern wollen einen Personalrat studentischer Beschäftigter, der Studis berät, ihre Interessen vertritt und ihre Rechte auch tatsächlich durchsetzt. Derzeit ist die Vertretung studentischer Beschäftigter durch die örtlichen Personalräte in Hamburg gesetzlich ausgeschlossen. Nicht zuletzt deshalb werden viele schon vorhandene Rechte - wie beispielsweise Urlaub und Weihnachtsgeld - häufig nicht wahrgenommen. Einige der sogenannten studentischen Hilfskräfte haben theoretisch sogar schon heute ein Recht auf einen unbefristeten Arbeitsvertrag nach Bundesangestelltentarif (BAT).
Druck machen!
Eins ist klar: Ohne deutlichen Druck der Studierenden auf breiter Basis werden wir derzeit weder einen Tarifvertrag noch eine Personalvertretung durchsetzen können. Doch das Beispiel Berlin zeigt: Beides ist möglich. Um mindestens die Berliner Standards bundesweit durchzusetzen, hat sich ein bundesweites Bündnis aus Gewerkschaftsmitgliedern, studentischen Beschäftigten und anderen hochschulpolitisch Aktiven zusammengetan.
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