Was der deutsche Michel so alles glauben soll, das glaubst du nicht! Zum Beispiel dass es mehr Arbeitsplätze gibt, wenn alle nur länger arbeiten. Manchmal sagen das ganz gescheite Leute.
Bayerns Ministerpräsident Edmund Stoiber möchte im öffentlichen Dienst statt 38,5 künftig 42 Stunden pro Woche arbeiten lassen. Arbeitsplätze, behauptet er, würden dadurch geschaffen.
In Hessen indessen führt Roland Koch gerade das Gegenteil vor: 7.000 Stellen im Landesdienst streicht er mal eben, weil ja die Arbeitszeit verlängert werde.
Ist ja auch logisch: Wer länger arbeitet, erledigt das mit, was sonst jemand täte, der nun halt nicht mehr gebraucht wird.
Längere Arbeitszeit bedeutet also nicht mehr, sondern weniger Arbeitsplätze. Hunderttausende wären gefährdet, wenn die Arbeitszeit im öffentlichen Dienst überall auf 42 Stunden pro Woche verlängert würde.
Um in diese Richtung marschieren zu können, hat die Tarifgemeinschaft deutscher Länder (TdL) am 26. März in Hannover die Tarifvorschriften zur Arbeitszeit gekündigt. Tags zuvor hatten in Berlin die Ministerpräsidenten den Crashkurs vorgegeben.
Damit bewiesen sie, so das „Handelsblatt“, etwa „so viel Feingefühl in der Tarifpolitik wie eine Elefantenherde im Porzellanladen“. Denn sie vergaben die greifbare Chance, zusammen mit ver.di das überholte Tarifrecht im öffentlichen Dienst grundlegend und nachhaltig neu zu gestalten.
Regie in diesem Drama führen die unionsgeführten „B-Länder“: Mit Austritt aus der TdL drohten sie den SPD-geführten „A-Ländern“, falls jene der Tarifkündigung nicht zustimmten. So wurde der Beschluss also gefasst, die Einheit aber dennoch verfehlt, da Hessen die Tarifgemeinschaft zum 1. April verlassen hat.
Wenn’s schon keine Arbeitsplätze bringt, dann spart’s wenigstens welche. Solch kühner Flug der Gedanken soll zugleich den Rückzug sichern und den geldwerten Vorteil längerer Arbeitszeit ins Spiel bringen.
Doch leere Kassen lassen sich so auf die Schnelle kaum füllen. Denn Tarifverträge wirken nach, und für die Tarifparteien gilt die „Nachbindung“. Trotz gekündigter Vorschriften können die Länder daher ihre Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter nicht zu längerer Arbeitszeit zwingen – schon gar nicht die Mitglieder der Gewerkschaft, die den Tarifvertrag abgeschlossen hat.
Nur wer nach dem 1. Mai 2004 neu im öffentlichen Dienst eingestellt wird, besitzt diesen Schutz nicht. Da dies aber derzeit kaum geschieht, bleibt auch der Spareffekt bloßer Vorwand.
Tatsächlich folgt die TdL einem fundamentalen Stufenplan, ausgeheckt von den Einflüsterern aus der Wirtschaft und ihren Vollstreckern in der Politik: - Erst wird den Beamtinnen und Beamten das Weihnachts- und Urlaubsgeld gekürzt und die Arbeitszeit verlängert.
- Dann sollen auch die Angestellten, Arbeiterinnen und Arbeiter im öffentlichen Dienst verzichten. „Solidarität“ wird von ihnen verlangt, der Begriff damit ins Gegenteil verkehrt.
- Den Angriffen auf den öffentlichen Dienst werden gleichartige Schläge gegen die Arbeitsbedingungen in der Privatwirtschaft folgen.
- Und schließlich, so das Kalkül der Wirtschaftslobby und ihrer politischen Freunde, sollen die betriebliche Mitbestimmung, die Tarifautonomie und das Streikrecht ausgehebelt werden.
Mit längerer Arbeitszeit schüren die Länder also einen Großkonflikt um erkämpfte Rechte. Dafür gilt’s sich zu wappnen – mit wirklicher Solidarität, kräftiger Gegenwehr und gewerkschaftlicher Organisation.
Schon zeichnet sich ab, dass ver.di in diesem Konflikt wächst: Gerade bei den Ländern stoßen derzeit viele neue Mitglieder hinzu.
Mit Bund und Kommunen arbeitet ver.di weiter daran, das Tarifrecht für den öffentlichen Dienst neu zu gestalten. Gelingt das Werk, dann sehen die Scharfmacher bei den Ländern bald ähnlich alt aus wie die überholten Tarifverträge.
Hermann Schmid
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